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Patentanwaltskanzlei Nöker
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Arbeitnehmererfindungen

In vielen Ländern geht das Recht an Erfindungen, die von einem Arbeitnehmer gemacht werden, ohne weiteres auf den Arbeitgeber über. In der Bundesrepublik Deutschland sind diese Fälle allerdings gesetzlich so geregelt, dass der Arbeitgeber eine vom Arbeitnehmer gemeldete Erfindung beanspruchen und zum Patent oder Gebrauchsmuster anmelden kann, dem Arbeitnehmer allerdings eine Vergütung zusteht.

Eine Missachtung der gesetzlichen Vorschriften kann sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber nachteilige Folgen haben. Wir beraten Sie gerne hinsichtlich der abzugebenden Erklärungen, der einzuhaltenden Fristen sowie der verschiedenen Optionen, die gesetzlich gegeben sind. Auch beraten wir Sie zu Fragen der Erfindervergütung.

Haben Sie Fragen oder möchten Sie einen Termin vereinbaren? Nehmen Sie gleich Kontakt auf!
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