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Patentanwaltskanzlei Nöker
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Sortenschutz

Durch dieses Schutzrecht können Sie eine neue Pflanzensorte schützen lassen, genauer gesagt jegliches Vermehrungsmaterial (Saatgut, Stecklinge etc.) dieser Pflanzensorte. Das Recht auf Sortenschutz steht dem Entdecker bzw. Züchter der Pflanzensorte oder seinem Rechtsnachfolger zu. Die maximale Schutzdauer einer Sorte beträgt normalerweise 25 Jahre, bei einigen Pflanzensorten 30 Jahre, ab Erteilung des Sortenschutzes.

Die Einreichung einer Anmeldung kann zum einen beim Bundessortenamt (BSA) erfolgen. Nach Prüfung und Erteilung erstreckt sich der Schutz auf die Bundesrepublik Deutschland. Zum anderen ist eine Anmeldung beim Gemeinschaftlichen Sortenamt (CPVO) möglich, wobei sich im Falle der Erteilung der Schutz auf sämtliche EU-Staaten erstreckt.

Haben Sie Fragen oder möchten Sie einen Termin vereinbaren? Nehmen Sie gleich Kontakt auf!


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